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Verlag Mittelstand und Recht
Inhaber Harald Brennecke
Fechtstraße 4, 76227 Karlsruhe
Mail: info (ad) vmur. de

Redaktion & Inserentenservice:
artwork & communications
Turmbergstraße 4, 76227 Karlsruhe
Tel: 0721-59 79 223
Mail: redaktion (ad) vmur. de

Konzept und Realisierung
artwork & communications
www.artwork.de

Illustation
Wir danken den Künstlern für die Illustration dieser Website:
SUL Photoart
Regina Draschl
Uwe Götz
Klaus Eppele

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS (Disclaimer)

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Urheberrechteerklärung
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Wir, der Verlag Mittelstand und Recht, nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir erheben auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang personenbezogene Daten, welche in keinem Fall verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben werden. Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir Datenschutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.

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Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Auskunft über die gespeicherten Daten gibt der Datenschutzbeauftragte der SedCard-Maker. Sie erreichen ihn unter: datenschutz(a)vmur(punkt)de.

Weitere Informationen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Verlag Mittelstand und Recht, Karlsruhe
1. Geltungsbereich
1.1 Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und andere Werbemittel und Kommunikationsformen in Zeitschriften und Magazinen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet) des Verlages Mittelstand und Recht gelten gegenüber Unternehmern, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts für alle Anzeigenaufträge und Abschlüsse.
1.2 AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verlag stimmt ihrer Gültigkeit ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Die AGB des Verlages Mittelstand und Recht gelten auch dann ausschliesslich, wenn der Verlag in Kenntnis entgege¬stehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Insertionsauftrag bzw. den Abschluss vorbehaltlos ausführt.
2. Insertionsauftrag
2.1 „Insertionsauftrag“ im Sinne dieser AGB ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die terminierte Veröffentlichung einer Veröffentlichung von kundenentwickelten Beiträgen und / oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel wie z. B. Beilagen (nachfolgend insgesamt als „Insertion“ bezeichnet) eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in einer Druckschrift oder in elektronischen Medien zum Zweck der Verbreitung.
2.2 „Abschluss“ im Sinne der AGB ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen erst aufgrund der Freigabe des Auftraggebers erfolgen.
2.3 Wird die zur Veröffentlichung notwendige Teilnehmerzahl einer Ausgabe an Inserenten und Build-in-Teil¬nehmern nicht erreicht, ist der Verlag berechtigt die betreffende Ausgabe nicht zu veröffentlichen und die Insertionen um maximal bis zu zwei Ausgaben zu verschieben. Kommen die 2 folgenden Ausgaben ebenfalls nicht zustande, dürfen Auftraggeber und Verlag den Auftrag kostenfrei stornieren.
3. Build-in-Beitrags-/Anzeigenabruf
Inserate und Build-in-Beiträge sind im Rahmen der vereinbarten Ausgaben zur Veröffentlichung abzurufen. Beiträge können jeweils immer nur vier in Folge gebucht werden. Anzeigen können einzeln abgerufen werden.
4. Nachlässe und Rabatte
Werden einzelne oder mehrere Anzeigenabrufe aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Mengenrabatt dem Rabatt dem Verlag zu erstatten.
5. Errechnung der Abnahmemengen
5.1 Build-ins: Bei der Errechnung der Beitrags-Abnahmemengen werden vorgegebene Textgrößen bzw. Anzahl an Textzeichen inkl. Leerzeichen, den sogenannten Build-in´s vorgegeben. Diese Build-in´s sind immer nur in für 4 Ausgaben in Summe zu buchen und entsprechend zu berechnen. Die Menge an Textzeichen gelten immer pro Artikel.
5.2 Anzeigen: Es sind besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Den Satz versteh ich nicht ?
6. Lieferung
6.1 Build-in-Beiträge und Anzeigen, die gemäß dem Insertionsauftrag nur in bestimmten Heftnummern, be-stimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen bis zum durch den Verlag mitgeteilten Druckunterlagentermin der jeweiligen Ausgabe beim Verlag eingehen. Andernfalls besteht ein Anspruch auf Veröffentlichung.
6.2 Bestimmte Platz- oder Datenvorschriften sind nur bindend, wenn sie vom Verlag bestätigt wurden. Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nur für die bei Vertragsabschluss vom Kunden vorgelegte Ausschluss¬liste / Berufsgruppe vereinbart werden.
6.3 Macht der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich von der Aufnahme der Beiträge und oder Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift abhängig, so beschränken sich die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen den Verlag auf Rückgängigmachung des Vertrages, Zahlungsminderung oder Ersatzanzeige. Für Beilagenaufträge gilt die Regelung sinngemäß.
7. Textteilanzeigen und Advertorials
7.1 Textteilanzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Ihrer Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
7.2 Advertorials sind fremd produzierte Teile, die sich in Form und Aufmachung deutlich von den redaktionellen Teilen der Druckschrift (in Typografie, Grafik, Farbe, Spalten) unterscheiden. Sie enthalten Text und Werbung Dritter und sind grundsätzlich mit einem eigenen Impressum zu versehen. Das Advertorial kann durch den Verlag ohne Rücksprache mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet werden. Der Verlag behält sich die Veröffentlichung nach Vorlage eines verbindlichen Musters sowie das Recht vor, bei besonderen Publikationen Sonderpreise festzusetzen.
8. Ablehnung der Veröffentlichung
8.1 Der Verlag behält sich ohne Anerkennung einer entsprechenden Prüfpflicht vor, den Abruf bzw. die Veröffentlichung von Beiträgen (Build-in´s) und Anzeigen abzulehnen, insbesondere wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, deren Inhalt vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde, deren Veröffentlichung für den Verlag insbesondere wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen und sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages Mittelstand und Recht unzumutbar ist, die Anzeige Werbung von Dritten oder solche für Dritte enthält oder sich die Anzeige in Bild, Text oder Aufmachung auf die Zeitschrift bezieht. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäfts-stellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
8.2 Die Ablehnung des Abrufes bzw. der Veröffentlichung einer Anzeige wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Verbundwerbung
Anzeigen, die Werbung von Dritten oder solche für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzel¬fall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages Mittelstand und Recht. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung des Verbundaufschlages.
10. Druckvorlagen und Proofs
10.1 Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter – digitaler – Druckvorlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Sie müssen dem Format bzw. den techni-schen Vorgaben des Verlages Mittelstand und Recht entsprechen.
10.2 Proofs werden vom Verlag nur auf ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch des Auftraggebers gegen Kostenberechnung geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Proofs. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung der Proofs an den Auftraggeber gesetzten Frist mitgeteilt werden.
10.3 Die Kosten des Verlages Mittelstand und Recht für auf Wunsch des Auftraggebers vom Verlag erstellte Druckvorlagen oder für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der vom Auftraggeber gelieferten Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen.
10.4 Druckvorlagen des Verlages Mittelstand und Recht werden nur im Falle eines ausdrücklichen schriftlichen Hinweises bei der Lieferung an den Verlag an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht des Verlages Mittelstand und Recht zur Aufbewahrung der Druckvorlagen endet in jedem Fall sechs Wochen nach der erstmaligen Veröffentlichung der Insertion.
11. Mängel
11.1 Der Auftraggeber hat die Anzeige unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung auf etwaige Mängel hin zu über-prüfen und, wenn sich ein offensichtlicher Mangel zeigt, diesen dem Verlag binnen einer Frist von einer Woche ab Veröffentlichung schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber binnen einem Jahr ab Veröffentlichung der Anzeige anzuzeigen. Versäumt der Auftraggeber die vorgenannten Ausschlussfristen, gilt die Anzeige als genehmigt mit der Folge, dass der Auftraggeber seine Mängelrechte nach Ziffer 11.2. und 11.4. verliert.
11.2 Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit, hat der Auftraggeber Anspruch auf Minderung der vereinbarten Vergütung oder die Veröffentlichung einer einwandfreien Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
11.3 Der Verlag hat das Recht, die Veröffentlichung einer Ersatzanzeige zu verweigern, wenn dies einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhaltes des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder dies für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
11.4 Lässt der Verlag eine ihm für die Veröffentlichung der Ersatzanzeige gesetzte angemessene Frist verstreichen, verweigert der Verlag die Veröffentlichung einer Ersatzanzeige, oder ist die veröffentlichte Ersatzanzeige erneut mangelhaft, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten und Ersatz wegen vergeblicher Aufwendungen oder Schadensersatz anstatt Leistung verlangen. Die Rechte des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag und auf Schadensersatz anstatt der Leistung sind ausgeschlossen, wenn der Mangel nur unerheblich ist.
11.5 Die Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren ein Jahr nach Veröffentlichung der Anzeige.
12. Haftung
12.1 Der Verlag Mittelstand und Recht haftet für eigenes sowie für das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung wegen einfacher Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen..
12.2 Der Verlag haftet in Fällen grob fahrlässiger Pflichtverletzung bis zur Höhe des nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschadens, maximal bis zum Gesamtvolumen der Insertionskosten; gleiches gilt für entsprechende Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12.3 Der Verlag haftet nicht für Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des schädigenden Ereignisses unter Berücksichtigung aller bekannten oder grob schuldhaft unbekannten Umstände unvorhersehbar waren. Der Verlag haftet ebenfalls nicht für indirekte Schäden oder Folge-, bzw. Mangelfolgeschäden findet ebenfalls nicht statt.
12.4. Von den Haftungsbegrenzungen ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.5. Ansprüche auf Schadenersatz gegenüber dem Verlag verjähren – vorbehaltlich kürzerer gesetzlicher Verjährungsfristen – spätestens nach zwei Jahren ab dem Zeitpunkt, ab dem der Auftraggeber Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht erlangt hat.
12.6 Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse nach Ziffer 12. gelten auch für persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Angestellten, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Verlages Mittelstand und Recht .
13. Preise und Zahlungsbedingungen
13.1 Preise, Aufschläge und Nachlässe bzw. Rabatte ergeben sich für alle Auftraggeber einheitlich aus der im Zeitpunkt des Insertionsauftrages bzw. des Abrufes der gültigen Preisliste des Verlages Mittelstand und Recht.
13.2 Liegt zwischen dem Zeitpunkt des Insertionsauftrages bzw. dem Zeitpunkt des Abrufes und der Veröffent-lichung der Insertion ein Zeitraum von mehr als vier Monaten und erhöhen sich während dieser Zeit aufseiten des Verlages Mittelstand und Recht die Kostenfaktoren für die Veröffentlichung der Anzeige (insbesondere infolge von Tarifabschlüssen, Lohnerhöhungen oder Materialpreisanhebungen), sodass der Verlag gezwungen ist, seine Preisliste entsprechend anzupassen, ist der Verlag berechtigt, die hieraus resultierenden erhöhten Preise gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.
13.3 Der Verlag versendet die Rechnungen am Veröffentlichungstag der Anzeige. Die Rechnungen des Verlages Mittelstand und Recht werden innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen und vom Empfang der Rechnung an zu laufenden Frist zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Bei Erstaufträgen ist eine Vorauszahlung von 25% der Gesamtabschlusssumme fällig.
13.4 Der Verlag gewährt die in der Preisliste bezeichneten Nachlässe bzw. Rabatte für alle innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Werbungtreibenden. Rabatte werden nicht für Unternehmer gewährt, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge bzw. Abschlüsse zu tätigen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen.
13.5 Im Falle eines Verzuges des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Insertionsauftrages bzw. Abschlusses bis zur vollständigen Bezahlung der Außenstände zurückzustellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Die sich für den Fall des Verzuges des Auftraggebers aus dem Gesetz ergebenden Ansprüche des Verlages Mittelstand und Recht bleiben unberührt.
13.6 Bei begründeten Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, die weiteren laufenden Insertionsaufträge bzw. Abschlusses von der teilweisen oder vollständigen Vorauszahlung aller dem Verlag nach dem Insertionsauftrag zustehenden Beträge abhängig zu machen.
13.7 Zu Beginn einer neuen Geschäftsbeziehung behält sich der Verlag vor, vom Auftraggeber Vorauszahlung bis zum Anzeigenschlusstermin zu verlangen. Bei Abschlüssen von Beiträgen (Buld-in´s) ist in jedem Fall eine Vorauszahlung von 25% der Gesamtabschlusssumme fällig.
13.8 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
14. Anzeigenbeleg
Der Verlag liefert auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Auftraggebers mit Veröffentlichung der Anzeige einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages Mittelstand und Recht über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Bei der Insertion von Build-in-Beiträgen werden ausschließlich die im Abschluss vereinbarten Kundenexemplare an den Kunden bzw. die Versandstelle geliefert.
15. Werbungsmittler, Werbeagenturen und Handelsvertreter
Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages Mittelstand und Recht zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Für vom Verlag beauftragte Handelsvertreter gelten andere, speziell mit dem Handelsvertreter schriftlich vereinbarte Bedingungen.
16. Konzernrabattierung
16.1 Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 % besteht. Der Konzern-status ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss innerhalb der ersten Hälfte eines Abschlusszeitraumes, ansonsten spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden.
16.2 Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzuge-hörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.
17. Rechtsgarantie und Rechtseinräumung
17.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt und bei Insertion von Build-in-Beiträgen alle Rechte an den dem Verlag gelieferten Texten und Bild-/Grafikunterlagen besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text-und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Insertionsauftrages bzw. Abschlusses von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegen den Verlag im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Anzeigen/Beiträge geltend gemacht werden. Der Auftraggeber stellt den Verlag diesbezüglich zudem von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung frei. Schließlich ist der Auftraggeber verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen und über Unterlassungserklärungen oder einstweilige Verfügungen im Hinblick auf Rechte Dritter unverzüglich schriftlich zu informieren.
17.2 Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbeanzeigen in Print-und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, Bearbeitung und Umgestaltung, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Die vorgenannten Rechte werden in allen Fällen räumlich unbegrenzt übertragen.
18. Höhere Gewalt
18.1 Fälle höherer Gewalt berechtigen den Verlag, die Veröffentlichung der Anzeigen so lange hinauszuschieben, wie das Ereignis andauert. Wird dem Verlag die Veröffentlichung infolge höherer Gewalt -mindestens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten -unmöglich, wird der Verlag von der Veröffentlichungspflicht frei. Unter den Begriff der höheren Gewalt fallen alle Umstände, welche der Verlag nicht zu vertreten hat und durch die eine Veröffentlichung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z. B. bei Streik, rechtmäßiger Aussperrung, (Bürger-) Krieg, Terrorakten, Unruhen, Naturkatastrophen, Ein- und Ausfuhrverboten, Energie- und Rohstoffmangel und vom Verlag nicht zu vertretender, nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung. Wird der Verlag von der Veröffentlichungspflicht frei, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Insertionsauftrag bzw. dem Abschluss zurückzutreten.
18.2 Beeinträchtigen Fälle der höheren Gewalt lediglich die Auflagenhöhe des Verlagsobjektes, hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80 % der im Durchschnitt der letzten vier Quartale vertriebenen oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert wor-den ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.
19. Anzeigen aus dem Ausland
Bei Anzeigen (Beilagen) und/oder Build-in-Beiträgen aus dem Ausland erfolgt die Rechnungstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung unter der Voraussetzung, dass die Steuerbefreiung besteht und anerkannt wird. Der Verlag behält sich eine Nachberechnung der Mehrwertsteuer in der gesetzlich geschuldeten Höhe für den Fall vor, dass die Finanzverwaltung die Steuerpflicht der Anzeige (Beilage) bejaht.
20. Erfüllungsort und Gerichtsstand
20.1 Der Insertionsauftrag und Abschluss sowie die vorliegenden AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
20.2 Ausschließlicher Erfüllungsort für alle Pflichten des Auftraggebers ist der Sitz des Verlages Mittelstand und Recht.
20.3 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-recht-lichen Sondervermögen ist als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verlages Mittelstand und Recht ver-einbart. Soweit Ansprüche des Verlages Mittelstand und Recht nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
20.4 Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
21. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Be-stimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine wirksame Bestimmung treffen, die den AGB im Ganzen sowie den vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn die AGB eine Lücke aufweisen sollte.  Stand: August 2012